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Kranschein (230+106)

Kranschein

Kursbeschreibung

Verbessern Sie Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt bzw. Ausbildungsmarkt!

Sie sind arbeitslos und haben Interesse an einer Tätigkeit im Lager-, Versand- und / oder Logistikbereich? Dann ist der Kranschein genau das richtige für Sie!

Sie nehmen vorab an einer Eingangsberatung in Form eines Einzelgesprächs über die Teilnahmevoraussetzungen, Lehrgangsinhalte und den Maßnahmeablauf statt, in der auch geklärt wird, ob Sie alle Voraussetzungen für die Maßnahme erfüllen.

Inhalte

Praktische und theoretische Ausbildung am Kran

  • Sicherer Betrieb des Krans
  • Steuereinrichtungen des Krans
  • Anschlagen und Aufnahme der Last
  • Transportarbeiten mit der Last
  • Rechtliche Grundlagen

Zielgruppe

Arbeitnehmer, Arbeitssuchende, Erwerbslose, Erwachsene, Arbeitgeber

Personen mit und ohne Erfahrung im Umgang mit Krananlagen.

Wer darf kranfahren?

An Kranfahrer*innen werden hohe Anforderungen und Erwartungen gestellt. Die Unfallverhütungsvorschrift »Krane« (BGV D 6) trägt dem Rechnung. Daher müssen Kranfahrer*innen gut
ausgebildet werden. Unternehmer oder sein Beauftragter dürfen nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen, die:

  1. mindestens 18 Jahre alt sind.
  2. für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind.
  3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.
  4. eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten nachweisen. (Ggf. kann die Untersuchung über das bzh vermittelt werden).

Was sagt die Berufsgenossenschaft?

Betriebe, die Krananlagen betreiben, müssen die Kranfahrer*innen ausbilden und beauftragen. Die Kranführer*innen lernen dabei, den Kran sicher und zweckentsprechend zu führen. Mit Krananlagen lassen sich Lasten heben und senken, Güter ein- und auslagern und transportieren. Krananlagen sind sehr komplex. Daher müssen die Fahrer*innen speziell ausgebildet werden. Von Kranen gehen  besondere Gefahren aus, die den Fahrer*innen in der Ausbildung vermittelt werden.

Risiko ausschalten!

Mit der Ausbildung zum/zur Kranfahrer*in nach der DGUV Vorschrift 52 Krane erfüllen Sie die Forderungen der Berufsgenossenschaft.
Unternehmen sind verpflichtet Fahrer*innen von Krananlagen auszubilden und einen Fahrauftrag zu erteilen.

Abschluss

Kranschein

Zertifizierer

bzh

Dauer

2-TAGES-SCHULUNG
Qualifizierte Ausbildung zum/zur Kranfahrer*in mit theoretischer und praktischer Prüfung.

Zeitrahmen: Vollzeit

Termine

Individueller Einstieg möglich?  Ja
Laufender Einstieg

Teilnehmeranzahl

max. 5

Förderung

Bildungsgutschein: (Ja)

Fragen & Antworten

Für weitere Informationen oder eine Kursanmeldung wenden Sie sich bitte an:

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Tino Kelber
Adresse bzh Bildungszentrum des Handels gemeinnützige Service-GmbH Bahnhofstraße 58 Hagen 58095 Telefon: 02331 385877