Geprüfter Berufspädagoge – Geprüfte Berufspädagogin (IHK)
Kursbeschreibung
Geprüfte Berufspädagogen planen und organisieren berufliche Aus- und Weiterbildungsangebote, ermitteln Qualifikationsbedarfe und informieren sich über Trends auf dem Bildungsmarkt. Teilnehmenden an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen stehen sie lernbegleitend und beratend zur Seite. Unter Verwendung gegebenenfalls selbst geschaffener Lernmittel und -medien vermitteln sie fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten.
Die Fortbildung zum Geprüften Berufspädagogen / zur Geprüften Berufspädagogin schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Der Abschluss entspricht im deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) der Niveaustufe 7.
Hinweis: Dieser Kurs wird von der bzh Online Akademie angeboten und in den Räumlichkeiten der bzh durchgeführt. In Ausnahmefällen (z.B. Mutterschutz, Pflege eines Angehörigen usw.) kann dieser Kurs auch im Homeoffice durchgeführt werden. Prüfung Erfolg im Einzelfall, bitte sprechen Sie darüber mit einem unserer Berater.
Kursinfo als PDF-Datei
Inhalte
Prüfungsteil Kernprozesse der beruflichen Bildung:
- Lernprozesse und Lernbegleitung
- Planungsprozesse
- Managementprozesse
Prüfungsteil Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung:
- Berufsausbildung
- Weiterbildung
- Personalentwicklung und -beratung
Zielgruppe
Die Weiterbildung richtet sich an Personen aus Industrie, Wirtschaft und Verwaltung mit Berufspraxis bzw. entsprechenden Fortbildungsabschlüssen, die den nächsten Karriereschritt gehen möchten.
Anforderungen
Für die Teilnahme an der Weiterbildung gibt es keine zwingenden Voraussetzungen. Zu beachten sind allerdings die Prüfungsvoraussetzungen der IHK.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogin oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt/zur Fachwirtin, zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeisterin oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation
- Abweichend kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Perspektiven
Geprüfte Berufspädagogen arbeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und entwickeln zum Beispiel neue Bildungskonzepte und Methoden. Darüber hinaus vermitteln sie fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten. Berufspädagogen haben den gesamten Lernprozess im Blick und stehen den Lernenden zur Seite.
Zu den potenziellen Arbeitsfeldern zählen die betriebliche Aus- und Weiterbildung, die Personalentwicklung und das Bildungsmanagement in Unternehmen.
Attraktive Jobangebote finden sich auch bei Bildungsträgern, Kammern, Verbänden, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. Auch die öffentliche Verwaltung sucht Experten für Berufsbildung und Personalentwicklung. Personal mit pädagogischer Expertise ist heiß begehrt.
Abschluss
Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung (Zuständige Kammer)
Dauer
Dauer: 1600
Gesamtdauer: 32 Wochen in Vollzeit
Zeitrahmen: Vollzeit
Termine
Individueller Einstieg möglich? nein
Start: 01.04.2026, Ende: -‘,Start: 10.08.2026, Ende: -‘
Teilnehmeranzahl
max. 25
Förderung
Bildungsgutschein: ja Aufstiegsqualifizierungen werden in Ausnahmefällen und nach Ermessen des zuständigen Arbeitsvermittlers über einen Bildungsgutschein gefördert.
Fragen & Antworten
Für weitere Informationen oder eine Kursanmeldung wenden Sie sich bitte an: