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Jetzt offiziell: Anerkennung als Einrichtung gemäß AWbG!

Wir sind nun offiziell als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung gemäß §§ 10 f. AWbG anerkannt. Diese Auszeichnung unterstreicht unsere Kompetenz in der beruflichen Weiterbildung und eröffnet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern neue Möglichkeiten für die berufliche Entwicklung.

Was bedeutet diese Anerkennung?

Die Anerkennung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz bestätigt, dass unsere Bildungsangebote der bzh Online Akademie höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Arbeitnehmer haben dadurch Anspruch auf Bildungsurlaub für unsere Kurse, während Arbeitgeber von steuerlichen Vorteilen und Förderungsmöglichkeiten profitieren können.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Steuerliche Absetzbarkeit der Weiterbildungskosten
  • Qualifizierte Mitarbeitende durch praxisnahe Schulungen
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch aktuelle Fachkenntnisse
  • Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung
  • Zugang zu über 900 hochwertigen Online-Kursen

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Anspruch auf Bildungsurlaub bei unseren Kursen
  • Flexible Online-Weiterbildung ohne Reisekosten
  • Zertifikate für den beruflichen Werdegang
  • Verbesserung der Karrierechancen
  • Kostenübernahme durch den Arbeitgeber möglich

Starten Sie jetzt in Ihre berufliche Zukunft

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch und entdecken Sie die Möglichkeiten unserer anerkannten Weiterbildungsangebote.

(02371) 7892222 oder online-akademie@bzh-bildung.de