TEP-Teilzeitberufsausbildung
Wie ist das organisiert?
Grundsätzlich sind folgende zwei Modelle umsetzbar:
1. Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 25 Wochenstunden
bzw. 75% der wöchentlichen Arbeitszeit. (keine Verlängerung der Ausbildungsdauer)
2. Oder die Arbeitszeit beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 20
Wochenstunden. (Verlängerung der Ausbildungszeit um maximal 1 Jahr)
In beiden Fällen absolvieren die Auszubildenden eine regulär anerkannte und vollwertige Berufsausbildung!
Die Umsetzung dieses Bildungsangebotes erfolgt mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
Gerne können Sie mehr auf den entsprechenden Internetseiten erfahren:
Zum Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen (http://www.esf.nrw.de und http://www.arbeit.nrw.de) sowie der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu).
bzh Meschede • Le-Puy-Str. 17 • 59872 Meschede | |
Ansprechpartner/in: | Christa Christans |
Zeitraum: | Teilzeit |
Auftraggeber: | Bundesagentur fĂŒr Arbeit |
Telefon: (0291) 144 90 174 • Fax:(02931) 93 74 96 |